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Übernachten

Ein besonderes Erlebnis

Ursprünglich war das Lusenschutzhaus Unterschlupf vor hereinbrechenden Unwettern. Vor der einbrechenden Nacht konnte der Heimweg zu lange sein.
 Heute ist das nur noch selten unbedingt nötig. Zu gut ist der Weg und zu nah ist es meist bis zu Auto oder Bus. Zu stark leuchtet die Taschenlampe. Aber die Gründe zu bleiben sind viel besser geworden. Der Sonnenuntergang bietet seine eigenen Impressionen. Oft wird das Unten mit weichem Nebel zugedeckt. Dann ist das Oben ganz für sich im Jetzt. Das Haus hat eine urige Atmosphäre und aus der Küche duftet es heimelig. Wenn der Morgen mit besonderem Rot und Blau erwacht, dann lädt der Lusen belebend, bereichernd und erfrischend seine Gäste mit besonderer Energie auf.

Zimmer

Es gibt Drei- und Vierbettzimmer. Eingespielte Gruppen kommen auch zu neunt in einem Raum unter. Insgesamt stehen 19 Betten zur Verfügung, die mit kompletter Bettwäsche ausgestattet sind.


Im Untergeschoß befinden sich die Duschräume. Handtücher müssen selbst mitgebracht werden. Aus hygienischen Gründen sind Hunde am Zimmer nicht erlaubt.

Preise

Übernachtung mit Frühstück:
38 € pro Person (ab 16 Jahre).
Für Kinder (bis 15 Jahre) berechnen wir 26 €.

Bei Absagen innerhalb von 48h vor Anreise müssen wir leider eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Buchungspreises verlangen

Buchung

Buchungen ausschließlich per Mail: info@lusenschutzhaus.com
(Die Buchung wird erst nach Bestätigung einer Anfrage wirksam)

Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen:

Bei Absagen innerhalb von 48h vor Anreise müssen wir leider eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Buchungspreises verlangen

Hüttenordnung

des Bayerischen Waldvereins

Anspruch auf Schlafplätze
1. Mitglieder haben bei der Unterbringung das Vorrecht vor Nichtmitgliedern.
2. Schlafplätze für gemeldete Gäste werden in der Regel bis 18 Uhr freigehalten.
3. Voranmeldung für Übernachtung ist bis 16 Uhr erforderlich.

Hausordnung
1. Ab 22 Uhr ist die Hüttenruhe einzuhalten.
2. Schlafräume dürfen mit Ski- und Bergschuhen nicht betreten werden.
3. Kochen und Rauchen, sowie der Genuss von alkoholischen Getränken in den Schlafräumen ist nicht gestattet.
4. Von Besuchern mitgebrachte Rundfunk- oder mechanische Musikgeräte dürfen weder im Haus noch im Schutzhausbereich benutzt werden.
5. Für jede Beschädigung und große Verschmutzung der Hütteneinrichtung hat der Verursacher aufzukommen.
Lärm, sowie Anstand und Sitte verletzendes Verhalten ist zu unterlassen.                                                                                                                      6. Zuwiderhandelnde können vom Schutzhaus verwiesen werden.

Die Hüttenordnung tritt am 01.12.2008 nach Genehmigung durch den Hauptausschuss des Bayer. Wald-Vereins in Kraft.